Keine Eigenheimzulage für Immobilie im EU-Ausland
Einem unbeschränkt Steuerpflichtigen mit Wohnsitz im Inland steht für ein im Ausland (hier Polen) errichtetes, eigengenutztes Immobilienobjekt laut Bundesfinanzhof keine Eigenheimzulage zu. Auch das EU-Recht verlangt keine entsprechende Ausweitung der Steuervergünstigung.
Urteil des BFH vom 20.07.2018
IX R 26/17
BFH/NV 2018, 1246