Therapiehund als steuerlich abzugsfähiges Arbeitsmittel einer Lehrerin
Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass Aufwendungen für einen Therapiehund bei einer Realschullehrerin zu den abzugsfähigen Werbungskosten gehören können.
Urteil des FG Münster vom 14.03.2019
10 K 2852/18 E
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