Tariflicher Zuschlag: Ostersonntag und Pfingstsonntag sind "hohe" Feiertage
Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat entschieden, dass Oster- und Pfingstsonntag sogenannte hohe Feiertage sind. Sieht ein Tarifvertrag eine Staffelung der Zuschläge für gesetzliche Feiertage und hohe Feiertage vor (z.B. § 4 MTV), haben daher Arbeitnehmer, die an diesen Tagen arbeiten, Anspruch auf einen erhöhten Tarifzuschlag.
Urteil des LAG Düsseldorf vom 22.02.2019
6 Sa 996/18
ArbRB 2019, 129